szmtag Ich-AG, Überbrückungsgeld und Einstiegsgeld – wie geht es ... >>Job & Karriere - ClevereFrauen.de

 


 

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Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld?

Egal ob Ich-AG oder Überbrückungsgeld: Businessplan und fachkundige Stellungnahme sind jetzt Pflicht! Das gilt auch für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Einstiegsgeld beantragen wollen.

 

Wir zeigen Ihnen den kürzesten Weg zur Gründung.

Aus dem Inhalt:

  • Was ist eine Ich-AG?
  • Das brauchen Sie, um eine Ich-AG zu gründen
  • Was ist noch wichtig?
  • Klare Worte zum Thema: Geld
  • Wann können Sie keine Ansprüche geltend machen?
  • Und die Sozialversicherung?
  • Auf einen Blick: Wer kann eine Ich-AG gründen?
  • Ein Tipp zum Schluss
  • Links, die Ihnen weiterhelfen (Allgemeine, bundesweite Links, regionale Links, Frauennetzwerke)


Haben Sie einmal darüber nachgedacht, sich selbstständig zu machen? Das ist zwar ein zunächst mühsamer Weg, aber für viele lohnt sich der Aufbruch aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – und wenn es auch nur ein Ein-Frauen-Unternehmen ist! Haben Sie eine zündende Geschäftsidee? Und das nötige berufliche Wissen? Dann lesen Sie los!

Was ist eine Ich-AG?

Seit Anfang 2003 können sich Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Ich-AG selbstständig machen. Dabei erhalten sie – wenn Sie weniger als 25.000 € pro Jahr umsetzen – bis zu drei Jahre lang staatliche Fördergelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Maximal können so 14.400 Euro zusammenkommen. Das Fördergeld wird zunächst für ein Jahr bewilligt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser wird nur dann bewilligt, wenn die Antragstellerin ihre Selbstständigkeit weiterhin beibehält. Es ist also nicht möglich, im Falle eines Scheiterns Anspruch auf die vollen drei Jahre geltend zu machen. 

Beispiel: Sie machen sich mit einem Party-Service selbstständig. Am Ende des ersten Bewilligungszeitraums stellen Sie fest, dass das Geschäft nicht läuft. Sie geben den Gedanken auf, weiterhin selbstständig zu bleiben, wollen aber die nächsten zwei Jahre dennoch Fördergeld beziehen und sich ansonsten mit einem 400 €-Job über Wasser halten. Das geht nicht.
Anders sieht es aus, wenn Sie feststellen, dass das erste Jahr Sie zwar noch nicht in die Lage versetzt, von Ihrer Selbstständigkeit zu leben, Sie aber zuversichtlich sind, dass Sie im zweiten Jahr mehr Kunden dazugewinnen werden. Dann können Sie den Antrag erneut stellen.

Seit Ende 2004  gelten verschärfte Antragsbedingungen: Die Vorlage eines Business-Plans ist erforderlich. Das ist keine Schikane, sondern eine Reaktion des Gesetzgebers auf die zahlreichen Geschäftsaufgaben der „ersten Welle" der Geförderten. Viele haben die Tragfähigkeit ihrer Geschäftsidee unterschätzt. Nun soll ein klares Geschäftskonzept, das auf seine Erfolgsaussichten geprüft wird, beiden helfen, den Geförderten und dem Förderer.

Sehen Sie vor allem den Vorteil daran: Je mehr Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee auseinander setzen, je deutlicher Ihnen die Kosten bei der Aufstellung eines Business-Plans vor Augen gebracht werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich in ein unbekanntes Abenteuer stürzen, das Ihnen im Falle eines Scheiterns nur Schulden hinterlässt.

 

Das brauchen Sie, um eine Ich-AG zu gründen

Zunächst einmal eine gute und nachhaltig tragende Geschäftsidee. Vermeiden Sie Eintagsfliegen und Modetrends. Suchen Sie sich Marktnischen, da stehen die Chancen am besten. Und werfen Sie immer ein Auge auf die Konkurrenz. „Was machen die anderen, was verlangen sie dafür?" sind wichtige Hinweise bei der Bewertung Ihrer eigenen Idee.

Haben Sie Ihre Idee zu Papier gebracht, verlangt der Gesetzgeber von Ihnen die Vorlage einer so genannten Tragfähigkeitsbescheinigung, die von „fachkundigen Stellen“ ausgestellt werden muss. Das können die IHK sein, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute oder Gewerkschaften. Auch eine Unternehmensberatung, Ihr Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer sind dazu berechtigt.

Beispiel: Sie bitten den Filialleiter Ihrer Bank, folgende Unterlagen zu beurteilen
eine schriftliche Darstellung Ihrer Geschäftsidee („was?“)
einen Finanzierungsplan („wie?“)
eine Einschätzung Ihres Umsatzes und Gewinns („wohin führt das?“).

Wenn Sie eine positive schriftliche Stellungnahme erhalten (die übrigens die Banken üblicherweise kostenlos erstellen), reichen Sie diese bei der Agentur für Arbeit ein. Diese gibt dann in den meisten Fällen grünes Licht für die Förderung.


Was ist noch wichtig?

Da Sie sich eine neue Existenz aufbauen wollen, ist eine gute Planung das A und O. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder bei der IHK, eventuell auch bei der Universität in Ihrer Stadt nach Existenzgründungsseminaren und -beratungen. Wichtige Hilfen erhalten Sie auch aus der Link-Liste. Denn neben guten beruflichen Qualifikationen und einer Portion Mut (Durchhaltevermögen ist tatsächlich eine der wichtigsten Eigenschaften in der Selbstständigkeit!) gehören kaufmännische Kenntnisse, über die Sie schon VOR Beginn des Geschäftes verfügen sollten.

Beobachten Sie den Markt. Die kommunale oder städtische Wirtschaftsförderung ist die richtige Anlaufstelle, wenn Sie Informationen zur Entwicklung Ihrer Branche, der Kaufkraft vor Ort etc. haben wollen. Hier erfahren Sie auch, ob es etwa in Ihrer Umgebung ein Existenzgründerzentrum gibt, das „Neuen“ günstigen Mietraum und Synergie-Effekte bietet.
Beispiel: Sie wollen sich mit einem Schreib-Service selbstständig machen. Dann könnten Sie sich auch ein Büro mit einer anderen Selbstständigen teilen, die etwa einen Büro-Service und Telefondienste bei Urlaub anbietet. Vielleicht profitieren sie dann gegenseitig von ihren Kundenstämmen. Auf jeden Fall profitieren Sie von der geteilten Miete.

Klare Worte zum Thema: Geld

Die Ich-AG-Förderung kann keine Existenz sichern, sie ist auch nicht dafür gedacht, sondern soll „nur“ eine Antriebshilfe sein. Das Geld dient als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und zur Sozialversicherung.
Wenn Sie eine Ich-AG gründen, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr! Außerdem muss die geförderte Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden. Sie müssen also sehr schnell Aufträge an Land ziehen.
Im ersten Jahr erhalten Sie monatlich einen steuerfreien Zuschuss von 600 €, im zweiten Jahr von 360 € und im dritten Jahr von 240 €. Sie nabeln sich also langsam ab vom staatlichen Geldgeber. Bis Ende 2005  sind die Zuschüsse garantiert. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf 14.400 € – geschenkt!
Existenzgründer müssen erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 17.500 € Umsatz- und Gewerbesteuer abführen.

Wann können Sie keine Ansprüche geltend machen?

Grundsätzlich müssen Sie unter 65 Jahre alt sein. Die Fördergelder erhalten Sie nur, solange Ihr Jahreseinkommen unter 25.000 € liegt.
Empfänger von ALG II (Arbeitslosengeld II) erhalten keine Zuschüsse zur Ich-AG. Ebenso gehen auch Arbeitslose leer aus, die kein Arbeitslosengeld beziehen (z. B. ehemalige Selbstständige).
Studieren Sie nebenbei mit einem Zeitaufwand von mehr als 15 Stunden in der Woche, erhalten Sie ebenfalls kein Geld.

Und die Sozialversicherung?

Wer eine Ich-AG gründet, ist Selbstständige/r – und muss damit die Kosten einer Sozialabsicherung selbst tragen. Solange Sie den Existenzgründungszuschuss erhalten, müssen Sie sich rentenversichern. Bei der Renten- und Krankenversicherung (freiwillige) haben Ich-AGler deutliche Vorteile: Sie zahlen nur ermäßigte Beiträge.

Auf einen Blick: Wer kann eine Ich-AG gründen?

Bezieher von ALG I,
die hauptberuflich mit ihrer neuen Geschäftsidee tätig werden,
jünger als 65 Jahre alt sind,
ein Jahreseinkommen von unter 25.000 € beziehen.
Arbeitslose, die in einer ABM tätig sind.
Arbeitslose, die in einer Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind.

Ein Tipp zum Schluss

Nutzen Sie den Vorteil, eine Frau zu sein! Es gibt eine ganze Reihe von (Berufs-)Vereinigungen speziell für Frauen, die Ihnen viel bieten können. Vom einfachen Austausch mit Gleichgesinnten über Kontakte zu Frauen, die Ihnen wichtige weitere Kontakte vermitteln können bis hin zur Vermittlung einer Mentorin, die Sie eine Weile in Ihrem Berufsleben mit wichtigen Anregungen und Erfahrungen begleitet. Als Selbstständige werden Sie besonders in der Anfangszeit für die Akquisition viele Menschen brauchen, die Ihnen Türen öffnen – scheuen Sie sich also nicht, auch einem Verein beizutreten.


Links, die Ihnen weiterhelfen:

A. Allgemeine, bundesweite Links

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Broschüre "Ich-AG und andere Kleingründungen" verlinkt mit


Gründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Hier finden Sie Schritt für Schritt alles, was Sie über den Sprung in die Selbstständigkeit wissen müssen: Checklisten, rechtliche Tipps, ein Expertenforum und vieles mehr

Bundesagentur für Arbeit
 

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Erste Anlaufstelle für rentenbezogene Frage.)


B. Regionale Links

Sehr spannend für alle, die in Nordrhein-Westfalen wohnen:
Das Unternehmerinnen-Netzwerk aus NRW
Hier finden Sie Infos zum Unternehmerinnentag im Ruhrgebiet, eine Kooperationsbörse und als Anregung eine Reihe von Unternehmerinnen-Portraits aus den verschiedensten Branchen.

Stellvertretend für Hilfen aus der Hochschule:
Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW):
Das Existenzgründungsforum für kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin
Tipp: Wenn Sie in einer Universitätsstadt wohnen, fragen Sie unbedingt nach, ob „Ihre“ Uni ein spezielles Vorbereitungsprogramm für Gründungen aus der Hochschule heraus oder mithilfe der Hochschule anbietet. Viele Unis tun dies schon seit Jahren.

Regionalstellen Frau und Beruf in NRW
Hier erhalten Sie Informationen und einen Überblick zu allen 51 Standorten in NRW.


C. Frauennetzwerke

B.F.B.M.
Verband der Frau im freien Beruf und Management e.V.

Zielgruppe: Unternehmerinnen, Managerinnen, Führungskräfte


Business and Professional Women – BPW (regionale Gruppen und Germany BPW)
Zielgruppe: Frauen aus verschiedenen Branchen und Positionen, Selbstständige und Angestellte


Deutsches Gründerinnen Forum e.V.
Zielgruppe: Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen, Beraterinnen, Expertinnen


Connecta Das Frauennetzwerk e.V.
Zielgruppe: Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen, Führungskräfte


EWMD European Women’s Management Development
Zielgruppe: Frauen in Fach- und Führungspositionen


Schöne Aussichten Verband selbstständiger Frauen e.V.
Zielgruppe: Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen


UFH Unternehmerfrauen im Handwerk
Unter dem Stichpunkt „Mitglieder“ kommen Sie auf die Landesverbände.
Zielgruppe: Selbstständige Unternehmerinnen im Handwerk und mitarbeitende Familienangehörige
 (Siehe Zusatz zu „Mitglieder“)


VdU Verband deutscher Unternehmerinnen e.V.
Zielgruppe: Unternehmerinnen aus allen BranchenEinleitung

Der Ratgeber wird laufend ergänzt: Klicken Sie hier, wenn wir Sie über die neuen Themen informieren sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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